Depositeur
Der Depositeur gehörte zum Personal des magistratischen Depositenamts, insbesondere des Kriminaldepositenwesens und das Depositenwesens für schwere Polizeiübertretungen; als dortiger Beamter war er sowohl dem Direktor des Depositenamts als auch dem Kriminalsenat beziehungsweise der Senatsabteilung in schweren Polizeiübergehen unterstellt.
Der Depositeur überbrachte nach Abschlüssen von Verfahren die betreffenden Depositen dem Hauptdepositenamt; diese Übergabe wurde im Depositenprotokoll vermerkt. Aufgabe des Depositeurs war es unter anderem auch, alle drei Monate einen Auszug hinsichtlich der zur Versteigerung gelangten Depositen, die er einer Versteigerungskommission übergab, zu verfassen. Wiederum verzeichnete der Depositeur die ihm von der Kommission übergebenen Verträge im Depositenprotokoll. Der unmittelbare Untergebene des Depositeurs ist der Referent beziehungsweise, wenn nötig, ein Gerichtsbote. Weiters wurden Kassajournal und Depositenhauptbuch vom Depositeur und einem kontrollierenden Rat unterfertigt und vom Direktor bestätigt.
Literatur
- Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 78-79