Dreißigster
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Daten zum Begriff
Der Begriff "Dreißigster" bezeichnet sowohl eine Abgabe in der Höhe des dreißigsten Teils des Wertes, den die betreffenden Waren hatten, als auch die Person, welche diese Abgabe einzuheben hatte.
Literatur
- Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 21