Hoflichtkammerer

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Hoflichtkammerer. Eine Hofwürde, welche sich fast die ganze Zeit der Habsburger bis in die neueste Zeit erhielt. Die Hoflichtkammer bildete einen Bestandteil der Hof-Wirtschafts-Offizien und kommt unter dieser Bezeichnung noch im Hofkalender von 1894 vor. Der Hoflichtkammer steht der Hoflichtkämmerer vor, welcher die Vorratskammer für Lichter zu beaufsichtigen hat und ebenfalls für die Beleuchtung der Räumlichkeiten zuständig ist.

Literatur

  • Paul Harrer-Lucienfeld: Wien, seine Häuser, Geschichte und Kultur. Band 1, 1. Teil. Wien ²1951 (Manuskript im WStLA), S. 58