Hof (Begriff)

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Daten zum Begriff
Art des Begriffs Begriffsklärung
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RessourceUrsprüngliche Ressource  Wolfgang Wirsig: Wiener Hofnamen
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Letzte Änderung am 24.11.2022 durch WIEN1.lanm08uns


  1. Bezeichnung für den Haushalt des Landesfürsten (Hofhaltung [Herzogs-, Königs-, Kaiserhof]; Babenberger, Habsburger, Matthias Corvinus) und in diesem Zusammenhang in den entsprechenden Zusammensetzungen verwendet: Hofapotheke, Hofball, Hofbibliothek (Nationalbibliothek), Hofburg, Hofburgkapelle (Burgkapelle), Hofburgtheater (Burgtheater), Hofkleid, Hofküche, Hofmuseen (Kunsthistorisches Museum, Naturhistorisches Museum), Hofoper (Staatsoper), Hofreitschule (Spanische Reitschule), Hofstallgebäude, Hofzeremoniell und so weiter, dasselbe gilt auch für Ämter (Hofkammer, Hofkammerarchiv, Hofkanzlei, Hofkriegsrat, Hofquartierwesen, Hofrat und so weiter).
  2. Seit dem Mittelalter Bezeichnung für einen größeren privaten oder öffentlichen Gebäudekomplex (beispielsweise Kammerhof, Münzhof); siehe unter den gebräuchlichen Bezeichnungen.
  3. In Erster und Zweiter Republik Bezeichnung für städtische Wohnhausbauten, in der Zweiten Republik auch für andere Wohnhausanlagen (beispielsweise Eigentums- und Genossenschaftswohnanlagen); siehe unter den gebräuchlichen Bezeichnungen.
  4. In der Zeit von 1870 bis 1918 Bezeichnung für privat errichtete Miethäuser (Bezeichnung meist nach Lage oder Besitzer). In Erster und Zweiter Republik Bezeichnung vor allem für städtische Wohnhausbauten, in der Zweiten Republik auch für durch Bauträger (Vereine und Genossenschaften) errichtete Gebäude; siehe unter den gebräuchlichen Bezeichnungen.
  5. Unverbauter Teil eines Grundstücks, vom Mittelalter bis in die Biedermeierzeit oft als Hausgarten (meist exklusiv zur Benützung durch den Hauseigentümer) gestaltet, in der Gründerzeit aufgrund des durch die damalige Bauordnung ermöglichten stärkeren Verbauungsgrads (bis zu 85 Prozent des Grundstücks) weitgehend durch Hoftrakte für Mieter, Gewerbebetriebe und Hinterhofindustrie kommerzialisiert; der oft nur wenige Quadratmeter umfassende "Lichthof" (ein Belichtungsschacht) wurde für die Zinskasernen der Gründerzeit zu einem Charakteristikum. Bei Herrschafts- und Adelshöfen findet man manchmal einen Vorhof (schafft einen Übergang zwischen dem öffentlichen Bereich einer Straße oder eines Platzes und dem Hauptgebäude) oder auch einen Ehrenhof (eine Form des Vorhofes bei repräsentativen Gebäuden, er hat bei herrscherlichen Palästen eine zeremonielle Funktion).
  6. Kurzform für Wirtschaftshöfe (Bauernhof, Gutshof); in Wien nur in geringem Maß (insbesondere in den Vororten und jenseits der Donau) relevant; Lesehöfe in den Weinbergen ("Berghöfe"); römischer Gutshof in Unterlaa. Eine Sonderform der Wirtschaftshöfe sind je nach dominierendem Geschäftszweck die Gasthöfe (Verpflegung steht vor Beherbergung) und Hotels (Beherbergung steht vor Verpflegung).
  7. Klosterhof, Bischofshof (Absteige und Wirtschaftshof); siehe unter den gebräuchlichen Bezeichnungen. (Übersicht: Prälatenhöfe).
  8. Herrschafts- und Herrenhof.
  9. Platz Am Hof.

Siehe auch: