Maigesetze
Maigesetze. Als Maigesetze werden drei Gesetze bezeichnet, die im Mai 1868 vom Reichsrat beschlossen und von Kaiser Franz Joseph I. bestätigt wurden. Darin wurde das Verhältnis zwischen Staat und Kirche neu geregelt und die Bestimmungen des Konkordats von 1855 de facto aufgehoben. Zu den wichtigsten Neuerungen zählten, dass die Ehegerichtsbarkeit fortan (wieder) den weltlichen Gerichten unterstellt und erstmals die Möglichkeit einer Zivilehe, die sogenannte Notzivilehe, geschaffen wurde. Der Einfluss der Kirche auf das Schulwesen wurde maßgeblich reduziert, indem das gesamte Unterrichts- und Erziehungswesen staatlichen Behörden unter der Leitung des Unterrichtsministeriums unterstellt wurde. Zudem wurde für alle Personen ab dem 14. Lebensjahr die Option eines Austritts aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft geschaffen.
Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Gesetze:
- ALEX: RGBl. 47/1868 Gesetz vom 25. Mai 1868, wodurch die Vorschriften des zweiten Hauptstückes des allg. bürgerl. Gesetzbuches über das Eherecht für Katholiken wieder hergestellt, die Gerichtsbarkeit in Ehesachen der Katholiken den weltlichen Gerichtsbehörden überwiesen und Bestimmungen über die bedingte Zulässigkeit der Eheschließung vor weltlichen Behörden erlassen werden
- ALEX: RGBl. 48/1868 Gesetz vom 25. Mai 1868, wodurch grundsätzliche Bestimmungen über das Verhältniß der Schule zur Kirche erlassen werden
- ALEX: RGBl. 49/1868 Gesetz vom 25. Mai 1868, wodurch die interconfessionellen Verhältnisse der Staatsbürger in den darin angegebenen Beziehungen geregelt werden