Rustikalland
Mit dem Begriff Rustikalland (lateinisch rusticus "ländlich", Substantiv "Bauer") bezeichnet man im Kontext der Grundherrschaft Boden, der nicht vom Grundherrn in Eigenwirtschaft bearbeitet wird, sondern zur Bewirtschaftung an Untertanen, ursprünglich ausschließliche Bauern, abgegeben wurde, jedoch noch immer allen Zugriffsrechten des Grundherren unterstand. Die Untertanen hatten im Sinne der Grundobrigkeit entsprechende Abgaben und Dienste zu leisten.
In Wien kam es im Laufe des 18. und am Beginn des 19. Jahrhunderts zunehmend zu einer Umwandlung herrschaftlicher Dominien in Rustikalgründe, was mit der sinkenden Wirtschaftlichkeit ersterer zusammenhing. Ausgedehnte landwirtschaftliche Flächen besaßen vor allem geistliche Grundherren im Bereich der Vorstädte.
Literatur
- Walter Sauer: Grund-Herrschaft in Wien 1700-1848. Wien: Jugend und Volk 1993 (Kommentare zum Historischen Atlas von Wien, 5)