Auskultanten

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Daten zum Begriff
Art des Begriffs Berufsbezeichnung
Andere Bezeichnung
Frühere Bezeichnung
Nachweisbar von
Nachweisbar bis
Objektbezug
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 15.11.2018 durch WIEN1.lanm08su4


Auskultanten. In der josephinischen Zeit kam es zur Einrichtung des Auskultanten, die sich später in der des Richteramtsanwärters fortsetzte; der junge Jurist arbeitete zunächst unentgeltlich bei Gericht, bis ihm das so genannten Adjutum (eine Geldbeihilfe) zuerkannt wurde. Erstmals sind 1783 Auskultanten beim Wiener Kriminalgericht nachweisbar; nach einem Jahr hatten sie Aussicht auf eine jährliche Aushilfe von 40 Gulden. Die Bestellung der Auskulanten erfolgte zunächst durch den Magistrat, ab 1793 durch den Kaiser. Da sich ihre soziale Lage verschlechterte, weil das niederösterreichische Appellationsgericht sich ihrer wegen der Unentgeltlichkeit gerne bediente, verfügte Leopold II. 1791, dass zehn Auskultanten zu (besoldeten) Kriminalbeisitzern gewählt werden sollten. Anfang des 19. Jahrhunderts ging die Zahl der Auskultanten zurück. Ab 1827 legte das niederösterreichische Appellationsgericht größten Wert auf Ablegung der Auskultantenprüfung, 1843 wurde der Aufgabenbereich der Auskultanten neu geregelt; auf diesen Vorschriften baute die Regelung auch nach 1848 auf, sie gilt aber in den Grundzügen bis in die Gegenwart.

Literatur

  • Friedrich Hartl: Das Wiener Kriminalgericht. Strafrechtspflege vom Zeitalter der Aufklärung bis zur österreichischen Revolution. Wien / Graz [u.a.]: Böhlau 1973 (Wiener rechtsgeschichtliche Arbeiten, 10), S. 99 ff.