Einnehmer (Unschlitthandlungsamt)

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Daten zum Begriff
Art des Begriffs Berufsbezeichnung
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Objektbezug
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Letzte Änderung am 15.11.2018 durch WIEN1.lanm08su4


Der Einnehmer gehörte zum Personal des Unschlitthandlungsamtes und war gemeinsam mit dem Gegenhandler (zwei Oberbeamten) für die Aufsicht über das Personal und damit zusammenhängende Konsequenzen verantwortlich. Er musste einmal wöchentlich die Schmelze besuchen und die dortige Arbeit überprüfen.

Die Arbeitsbereiche wurden in 1) Kanzleigeschäfte (Korrespondenz und allgemeine Kanzleigeschäfte) und 2) Geld- und Materialverrechnung (Journal- und Kasseführung) unterschieden. Der Einnehmer und der Gegenhandler hatten auch zu kontrollieren, dass die Fleischhauer das rohe Unschlitt (ein billiges, tierisches Fett zur Herstellung von Kerzen) in die dafür gedachte Stadtschmelz brachten.

Literatur

  • Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 144-145