Fiskal

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Daten zum Begriff
Art des Begriffs Berufsbezeichnung
Andere Bezeichnung
Frühere Bezeichnung
Nachweisbar von
Nachweisbar bis
Objektbezug
Quelle
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Letzte Änderung am 3.11.2023 durch WIEN1.lanm09fri

Der Fiskal (Fiscal) war ab dem Spätmittelalter ein Amtsträger, der vor Gerichten die (auch vermögenswerten) Rechte des Kaisers oder Landesfürsten vertrat; aus diesen Aufgaben ergab sich auch seine Stellung als öffentlicher Ankläger in Kriminalprozessen.


Literatur

  • Jakob Ebner: Wörterbuch historischer Berufsbezeichnungen. Berlin / Boston: de Gruyter 2015, S. 199
  • Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 27

Weblinks