Kurzparkzonen

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Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Kurzparkzonen, auch "Blaue Zonen" genannt (nach den blauen Markierungsstrichen auf dem Straßengrund, welche die Verkehrstafeln ergänzen). Die Schaffung von Kurzparkzonen wurde am 3. Februar 1959 von der Wiener Landesregierung beschlossen und am 16. März 1959 in Teilen des 1. Bezirks nach Pariser Vorbild eingerichtet (maximale Parkdauer 90 Minuten). Die in Wien verwendete "Parkscheibe" war eine Erfindung des Stadtbaudirektors Pecht; sie stellte gegenüber der Pariser "Disque bleu" eine Verbesserung dar und machte auch die Aufstellung von Parkometern überflüssig, gegen die denkmalpflegerische Bedenken bestanden. Die Überwachung der Kurzparkzonen oblag der Bundespolizeidirektion Wien. Bis 1964 stieg die Zahl der Kurzparkzonen auf neun an (insbesondere vor Bahnhöfen und in der Mariahilfer Straße).

Mit der Verordnung vom 28. Februar 1975 (in Kraft getreten am 14. April 1975) wurden die Kurzparkzonen gebührenpflichtig (ursprünglich vier Schilling ab 12. Jänner 1981 (Beschluss vom 12. Dezember 1980) acht Schilling ab 1. April 1986 (Beschluss vom 28. Februar 1986) zwölf Schilling pro Stunde); die ausgefüllten Parkscheine (zu einer halben, einer oder eineinhalb Stunden) sind im Wagen sichtbar anzubringen. Mit 1. Juli 1989 wurde die Überwachung der Kurzparkzonen der Gemeinde Wien übertragen. Nach dem Brand der Redoutensäle (1992) wurde der bereits längere Zeit diskutierte Plan realisiert, die historischen Plätze autofrei zu machen.

Am 1. Juli 1993 wurde der gesamte erste Bezirk zur (gebührenpflichtigen) Kurzparkzonen erklärt; Bezirksbewohner erhalten nach Genehmigung und gegen Bezahlung einer jährlichen Pauschalgebühr das Recht, in den Kurzparkzonen ohne weitere Kosten, jedoch ohne Anspruch auf einen reservierten Platz, zu parken (Ausnahmebestimmungen für bestimmte Berufsgruppen, wie Ärzte und Anwälte, ab 1994). 1994 begannen auch Überlegungen, diese Regelung auf die Bezirke zwei bis neun und 20 auszudehnen.

Die (gebührenpflichtigen) Kurzparkzonen wurden am 1. August 1995 flächendeckend auf den sechsten bis neunten Bezirk und am 2. Juni 1997 auf den vierten und fünften Bezirk ausgedehnt (geringe Ausnahmeflächen, etwa Naschmarkt); eine abschließende Einbeziehung stadtnaher Teile des zweiten und dritten Bezirks folgte. An die (hier erstgemeldeten) Bewohner der jeweiligen Bezirke werden über Antrag und gegen Entrichtung einer Jahresgebühr Parkberechtigungen ausgegeben.

Am 1. März 1999 wurde die Parkraumbewirtschaftung um die Bezirke 2 und 20 erweitert. Am 2. November 1999 erfolgte die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf den 3. Bezirk. Am 1. September 2005 wurde die Parkraumbewirtschaftung als Pilotprojekt auf den Bereich Stadthalle im 15. Bezirk ausgeweitet.

Am 1. September 2007 wurde die Geltungsdauer der flächendeckenden Kurzparkzone in den Bezirken 1 bis 9 und 20 auf Montag bis Freitag (werktags) in der Zeit von 9 bis 22 Uhr ausgeweitet.

Die Kurzparkzonengebühr kann seit 2003 auch per Handy mittels SMS bezahlt werden.

Am 1. Oktober 2012 trat die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf Teile der Bezirke 12, 14, 16 und 17 sowie den gesamten 15. Bezirk in Kraft. Am 1. Jänner 2013 wurden die Zonengrenzen für die Bezirke 14, 16 und 17 auf Wunsch der Bezirke nochmals überarbeitet und erweitert. Die Stadthallen-Zone wurde am 2. Juni 2014 wieder verkleinert. Es folgte die Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Währing (flächendeckend) mit 5. September 2016 sowie in Favoriten per 4. September 2017. Die Begrenzung der flächendeckenden Kurzparkzone verläuft entlang der Bezirksgrenze zum 3., 4., 5., 11. und 12. Bezirk sowie zu Teilen des 23. Bezirks. Ausgenommen von der Regelung sind das Grün- und Industrieareal westlich der Triester Straße und das Gebiet westlich der Himberger Straße zwischen Liesingbach und Bahnlände sowie die unbebauten Zonen am südlichen und östlichen Rand des 10. Bezirks.

Am 5. November 2018 wurde die Parkraumbewirtschaftung im Simmeringer Zentrum (11. Bezirk) und am 1. Juli 2019 im 19. Bezirk eingeführt. Seit 1. März 2022 gilt in ganz Wien die flächendeckende Kurzparkzone.

Literatur

Weblinks