Lehenspropst

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Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 14.08.2013 durch WIEN1.lanm08w02

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Lehenspropst.

1) Kirchlicher Funktionär, der im Namen eines Hochstifts (Gesamtheit der weltlichen Besitzungen eines Bistums) dessen Lehensgüter in einem bestimmten Sprengel verwaltete. Dompropst.

2) Lehensrecht.