Magistratsabteilung 15A - Soziales, Pflege und Betreuung (2004-2004)

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Daten zur Organisation
Art der Organisation Behörde
Datum von 2004
Datum bis 2004
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 46299
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  • Magistratsabteilung 15a - Soziales, Pflege und Betreuung (2004, bis: 2004)

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Inhalt:
  1. Aufgabenbereiche
  2. Entwicklungsübersicht
  3. Literatur
  4. Siehe auch
  5. Einzelnachweise


Magistratsabteilung 15A - Soziales, Pflege und Betreuung.

Die Magistratsabteilung 15A war zuständig für die Mitwirkung bei der Errichtung von Pflegeheimen der Stadt Wien; die Handhabung des Wiener Pflegegeldgesetzes und des Bundespflegegeldgesetzes hinsichtlich der Landeslehrer (mit Ausnahme der Flüssigmachung des Pflegegeldes für diese); allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten der Sozialhilfe und der Behindertenhilfe; die Vertretung der Interessen Wiens im Bereich der Sozialhilfe und der Behindertenhilfe, soweit hiefür nicht andere Stellen zuständig waren; die Handhabung des Wiener Sozialhilfegesetzes (Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes, Hilfe in besonderen Lebenslagen); die wirtschaftliche Sozialhilfe für Familien mit Kindern unter 18 Jahren in Zusammenarbeit mit der Magistratsabteilung 11; Sozialarbeit mit Erwachsenen; die Vertretung des Landes Wien in Sozialhilfekostenangelegenheiten vor Gericht und Verwaltungsbehörden; die Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Sozialhilfe gegenüber anderen Sozialhilfeträgern auf Grund der bestehenden Vereinbarungen; die Festsetzung des Taschengeldes für in Krankenanstalten und Pflegeheimen untergebrachte Hilfe Suchende; rechtliche Angelegenheiten des Wiener Behindertengesetzes 1986; die Zusammenarbeit mit den Selbsthilfeverbänden für Behinderte; den Abschluss von Vereinbarungen gemäß Art. 15a Abs. 2 B-VG in Angelegenheiten der Sozialhilfe und Behindertenhilfe; die Entscheidung über Behandlungskosten nach dem Tbc-Gesetz; Verrechnung der Kosten der Tbc-Hilfe mit dem Bund und anderen Kostenträgern; die Handhabung des Opferfürsorgegesetzes sowie des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes für Bezieher von Renten, Beihilfen oder Ausgleichen nach dem Opferfürsorgegesetz; die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 506 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz; die Gewährung von Mietbeihilfen im Rahmen der Sozialhilfe; die Ausstellung von Nachweisen über die Familien- und Einkommensverhältnisse zur Erlangung von Begünstigungen; Mitteilungen an das Gericht über die Schutzbedürftigkeit von Personen zum Zweck der Sachwalterbestellung; die Vertretung des Landes Wien in Sozialhilfekostenangelegenheiten vor Gericht, einschließlich der Grundbuchsgerichte und Verwaltungsbehörden betreffend Pflege- und Wohnheime; die Feststellung und Anordnung von Sozialhilfetaschengeldern für Pflegebedürftige, sofern diese mit der Feststellung der Ersatzpflicht für stationäre Pflege im Zusammenhang stehen; die Verwaltung von Stiftungen mit sozialen Zwecken, ausgenommen die der Magistratsabteilung 15, der Magistratsabteilung 49 und der Magistratsabteilung 69 obliegenden Geschäfte; die Grundverwaltung und Erhaltung der Stiftungshäuser; die Mitwirkung bei der Katastrophenhilfe; die Handhabung des Heimhilfegesetzes; die Ausstellung von Sozialpässen; die Einrichtung und Durchführung von Sozialdiensten, Mitwirkung bei der Gewährung von Subventionen an Organisationen der freien Wohlfahrtspflege, die soziale Dienste durchführen, in Angelegenheiten der Sozialhilfe und Behindertenhilfe; die Gewährung von Fahrbegünstigungen für Behinderte; die Grundverwaltung, Erhaltung und das Führen von Tageszentren und Häusern für Obdachlose; die Beratung, Begutachtung, Überprüfung und Koordination in den Belangen des barrierefreien, behinderten- und generationsgerechten Planens, Bauens und Wohnens; die Betreuung von hilfsbedürftigen Fremden, soweit nicht eine andere Dienststelle zuständig ist; die Einrichtung und Führung folgender sozialer Dienste im Sinne des Wiener Sozialhilfegesetzes: Hauskrankenpflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes, Wohnheime; die Grundverwaltung, Erhaltung und Führung der geriatrischen Tageszentren und von Pflegeeinrichtungen (Wohnungen) für pflegebedürftige Personen; die Einrichtung und Führung der Gesundheits- und Sozialbezirkszentren und des Sozialnotrufes; die Führung und der Einsatz der Mobilen Krankenschwestern; die Entscheidung über die Aufnahme in Pflegeheime der Stadt Wien und in private Pflege- und Wohnheime; die Sozialarbeit im Zusammenhang mit Spitälern und Pflegeheimen sowie mit der Betreuung zu Hause; die Leistung von Kostenersatz an öffentliche und private Pflege- und Wohnheime; den Abschluss von Verträgen über Kostenersätze für Leistungen der medizinischen Hauskrankenpflege mit Sozialversicherungsträgern und anderen Institutionen; die Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Sozialhilfe gegenüber anderen Sozialhilfeträgern auf Grund der bestehenden Vereinbarungen betreffend Pflege- und Wohnheime; die Anordnung und Rechnungslegung sowie Bareinhebung in Sozialhilfekostenangelegenheiten gegenüber Ersatzpflichtigen; die Vorbereitung der Richtlinien für den Kontaktbesuchsdienst; die Mitwirkung bei der Gewährung von Subventionen an private Pflege- und Wohnheime.

Aufgabenbereiche

Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2004 (Jänner): Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2004 wurden die Aufgaben der bisherigen Magistratsabteilung 47 an die neue, kurzlebige Magistratsabteilung 15A übertragen. Dazu kamen die Kompetenzen der bisherigen Magistratsabteilung 12. Bereits mit derselben Geschäftseinteilung wurde jedoch festgelegt, dass nach der Auflassung der Magistratsabteilung 15A, die für eine Zusammenführung dieser Kompetenzen zu sorgen hatte, alle Agenden der Magistratsabteilung 15 zugeordnet werden sollten. In Ergänzung zur Geschäftseinteilung wurden in Erlässen die rechtlichen Angelegenheiten des Behindertengesetzes 1986 und des Heimhilfegesetzes beziehungsweise Angelegenheiten des Pflegegeldgesetzes, des Opferfürsorgegesetzes, des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes sowie die Verwaltung von Stiftungen zu sozialen Zwecken mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2004 von der Magistratsabteilung 15A an die Magistratsabteilung 15 übertragen. [1]
Die Tätigkeit der Magistratsabteilung 15A endete mit 30. Juni 2004. Die sozialen Aufgaben wurden dem seit dem Jahr 2000 bestehenden Fonds Soziales Wien übertragen.[2] Die hoheitsrechtlichen Kompetenzen verblieben bei der Magistratsabteilung 15.

Entwicklungsübersicht

2004 Magistratsabteilung 15A - Soziales, Pflege und Betreuung (Geschäftsgruppe Gesundheits- und Spitalswesen)
2004 Überleitung in:
Magistratsabteilung 15
Fonds Soziales Wien

Literatur

  • Peter Csendes: Geschichte der Wiener Magistratsabteilungen in den Wahlperioden 1969 bis 2005. Wien: Wiener Stadt- und Landesarchiv 2007 (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchivs, Reihe C. Sonderpublikationen, Heft 13), S. 68-69

Siehe auch

Magistratsabteilung 15
Fonds Soziales Wien

Einzelnachweise

  1. MDA-516-1/2004 vom 26. Februar 2004 und MDA-516-2/2004 vom 23. April 2004.
  2. Vgl. Martina VITEK, Der Fonds Soziales Wien, in: Handbuch der Stadt Wien 119 (2005), II, S. 13 ff. Siehe Fonds Soziales Wien.