Ordnung der Wächter auf den Stadtmauern (1531)

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Letzte Änderung am 18.02.2019 durch WIEN1.lanm08swa
Bildname WStLA Hs 97 1 fol. 146v.jpg
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Ordnung der Wächter auf den Stadtmauern. Ab der Mitte des 16. Jahrhunderts entledigten sich die Bürger allmählich der Aufgabe, die Stadttore selbst zu bewachen. 1455 wurden 64 Söldner "zur Behütung der Tore der Stadt und des Vorstädte" eingesetzt.[1] Ab 1498 wurden dann vier Torwächter regelmäßig das ganze Jahr besoldet. Sie versahen ihren Dienst an den Vorstadttoren.[2] 1527 waren die vier Torschützen das ganze Jahr über tätig,[3] 1529 wurde ihnen der Sold jedoch nur bis zu Beginn der Türkenbelagerung gezahlt. Danach haben sich die Verhältnisse geändert: Obwohl es während der ersten drei Wochen des Jahres 1531 zunächst sogar "zwelff mannen, so vnder stat aussern thörn gestelt", waren, scheinen dann bis Ende Juni nur noch acht auf, und auch danach schwankt der Stand beträchtlich. Zeitgleich verschwindet in den Oberkammeramtsrechnungen die Rubrik "Den Thorschutzen, so vnnder der stat aussen thoren gestannden", und es scheint dort 1531 die neue Rubrik "Auf Wachter" auf, in der es heißt: "Auff burgermaister vnd rats beuelch ditz funfftzehen hundert ainunddreissigistn jars vnnder stat thorn vnd auff der maur wachter gehalten."[4] Vermerkt sind dort in der ersten Jahreshälfte 16 Wächter, danach in der Regel acht und fallweise zusätzlich zwei bis vier "bey der pruckh".
Das korrespondiert mit der in das selbe Jahr datierten "Ordnung der Wachter auf den Statmeürn".[5] Nach dieser sollten 16 Wächter aufgenommen werden, wobei auf jedes Stadtviertel vier Wächter fallen sollten, die jeweils zwei und zwei im Wechseldienst tätig waren. Ab dem Läuten der Bierglocke bis Mitternacht sollte die erste Gruppe, von Mitternacht bis zur Toröffnung die zweite auf dem jeweils ihrem Viertel zugeordneten Mauerabschnitt Streife gehen. Dabei sollte jeder der beiden Wächter am entgegengesetzen Ende des Abschnittes beginnen und die beiden sollten aufeinander zu und wieder auseinander gehen "vnd alsofft auf Sannd Steffans Turn das viertl geschlagen vnd der Turmer aufsreyt, sollen die wachter ir yeder sich gegen im mit ainem geschray auch melden." Mit dem Öffnen der Tore sollte wieder die erste Wachgruppe ihren Dienst antreten und bis zwölf Uhr mittags das Tor bewachen und danach die zweite Gruppe bis zur Schließung. Dabei galt die folgende räumliche Einteilung: Die dem Stubenviertel zugeordneten Wächter sollten nachts den Abschnitt zwischen Stubentor und Kärntnertor und tagsüber das Stubentor abdecken. Jene des Kärntnerviertels waren nachts für den Abschnitt Burgtor bis Schottentor und tagsüber für das Kärntnertor verantwortlich. Die Mannschaft des Widmerviertels hatte nachts den Bereich Schottentor bis Werderturm und am Tag das Burgtor zu bewachen, und schließlich jene des Schottenviertels vom Werdertor bis zum Biberturm und zum Predigerkloster beziehungsweise das Schottentor. Dabei bleibt unklar, wie der sensible Abschnitt zwischen Kärntnertor und Burgtor - also genau der Bereich der Hofburg - überwacht wurde, der möglicherweise durch landesfürstliches Personal erfolgte. Ebenso offen bleibt die Bewachung von Salztor und Rotenturmtor, die unter Umständen durch Bürger abgewickelt wurde.


Quellen


Literatur

  • Karl Fischer: Die Anfänge der Wiener Stadtguardia. Versuch einer Klärung. In: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien 60 (2004), S. 347-400, hier 360-361.


Siehe auch

Tag- und Nachtwache


Einzelnachweise

  1. Adolf Kutzlnigg: Das Befestigungs- und Kriegswesen, in: Geschichte der Stadt Wien. Band 1, hg. vom Alterthumsvereine zu Wien. Wien 1897, S. 262-292, hier 295, allerdings ohne Beleg.
  2. Otto Brunner: Die Finanzen der Stadt Wien von den Anfängen bis ins 16. Jahrhundert. Wien 1929 (Studien aus dem Archiv der Stadt Wien 1/2), S. 326.
  3. Wiener Stadt- und Landesarchiv, Oberkammeramt, B1 - Oberkammeramtsrechnungen: Band 64 (1527), fol. 30r.
  4. WStLA, OKAR B1/66 (1531), fol. 69r-70v.
  5. WStLA, Handschriften, A 97: Band 1 - Eid- und Handwerks-Ordnungen der Stadt Wien (1364-1533), fol. 146v-147r.