Rechtsprechung/Schranne

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Letzte Änderung am 15.12.2014 durch WIEN1.lanm08su1

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Rechtsprechung/Schranne, im Stadtgerichtshaus bzw. in der Schranne wurden Strafen für diverse Vergehen verhängt.


Als Beispiele für vollzogene Strafen sind folgende zu nennen:

  • sechs Monate bei Wasser und Brod (bei versuchter Vergiftung): Stibor Chrezzel
  • Vierteilung (politischer Verrat): Wolfgang Holzer
  • Enthauptung (politischer Verrat, bei gemilderter Strafe): Augustin Tristram
  • Folterung und Verbrennung (Ketzerei): Chazzim
  • Hängen (Diebstahl)
  • Rädern (politischen und Landesverrat)
  • "Ersäufen" (fast nur bei Frauen, angewendet bei Kindsmord, schwerer Unzucht, Ehebruch, "Zauberei", vereinzelt bei Irrglauben)
  • Blenden (Verbrechen gegen die Gesellschaft, Staatsverrat, Münzverfälschung)
  • Verstümmelung (Kirchenraub)
  • "Hundetragen", vom 11. bis 13. Jahrhundert verhängt (Ehrenstrafe)
  • "Bocksteintragen", auch "Schandstein-, Laster- oder Klappersteintragen" (nur bei Frauen, bei öffentlichen Ärgernis)
  • Streitende Frauen wurden bis ins 17. Jahrhundert hinein mit den Köpfen nebeneinander in ein Brett gespannt und erst wieder freigelassen sobald sie sich beruhigt haben
  • "Beiskatze", ein um den Mund laufendens eisernes Band, das das Reden unmöglich machte (bei streitenden Frauen)
  • Straßenkehren, insbesondere zur Zeit Josephs II. (mit Hofdekret vom 2. Dezember 1782)
  • öffentliche Arbeiten und Schneiden der Haare

Anfänglich wurden die Züchtiger, Freimänner, Nachrichter ihren Lohn durch Dotierung aus dem öffentlichen Frauenhaus erhielten.

Literatur

  • Paul Harrer-Lucienfeld: Wien, seine Häuser, Geschichte und Kultur. Band 1, 2. Teil. Wien ²1951 (Manuskript im WStLA), S. 403-409