Religionsassekuration (1571)

Aus Wien Geschichte Wiki
Wechseln zu:Navigation, Suche
Daten zum Ereignis
Art des Ereignisses Politisches Ereignis
Datum von 14. Jänner 1571 JL
Datum bis
Thema
Veranstalter
Teilnehmerzahl
Gewalt
PageID 50670
GND
WikidataID
Objektbezug Frühe Neuzeit
Quelle
Export RDF-Export (Resource Description Framework) RDF
Recherche
Letzte Änderung am 12.09.2022 durch WIEN1.lanm09lue

Es wurden keine Personen erfasst.

Es gibt keine Adressen zu diesem Ereignis.

Es wurden keine Bezeichnungen erfasst!

Religionsassekuration. Nachdem am 25. September 1555 auf dem Reichstag zu Augsburg zwischen Ferdinand I., der seinen Bruder Kaiser Karl V. vertrat, und den Reichsständen der "Augsburger Reichs- und Religionsfrieden" geschlossen worden war, der den Anhängern der Confessio Augustana dauerhaft ihre Besitzstände und freie Religionsausübung zugestand, versuchten auch die Protestanten Österreichs die Toleranz des lutherischen Religionsexerzitiums zu erreichen. Allerdings erfolgte erst unter Ferdinands Nachfolger Maximilian II. die Gewährung der sogenannten Religionskonzession von 1568 und der Assekuration von 1571, als dieser außenpolitisch durch die beständigen Türkenkriege immer mehr unter finanziellen Druck geriet und den österreichischen Ständen deshalb nach einer hohen Steuerbewilligung die Erteilung einer Religionskonzession anbot.
Während die Religionskonzession nur vorübergehend und von einer Kirchenordnung abhängig war, die eine gewisse Vereinheitlichung in Hinblick von Lehre und Gottesdienst gewährleisten sollte, bedeutete die am 14. Jänner 1571 erlassene Religionsassekuration zumindest ein Zugeständnis für die Protestanten, die sich zum Augsburger Bekenntnis von 1530 bekannten. Calvinisten waren jedoch weiterhin ausgeschlossen, und die Konzession war zudem auf die Stände des Adels und der Ritterschaft beschränkt, während die Städte, ausgeschlossen blieben.
Das "Auslaufen" städtischer Protestanten vor allem aus der Stadt Wien zu Gottesdiensten auf den umliegenden Adelssitzen (wie zum Beispiel zu den Jörgern in Hernals, Hernalser Kirche) war eine Folge dieser Bestimmungen. Allerdings legten die Protestanten die Zugeständnisse möglichst weit zu ihren Gunsten aus. Der Adel und teilweise die Städte beanspruchten häufig das jus reformandi de facto für sich. Auch in landesherrlichen und geistlichen Gebieten wurden evangelische Prediger angestellt. Die evangelischen Landesschulen in Wien, Krems und anderen Orten wurden ausgebaut. Insgesamt zeichnete sich die Entstehung einer ständisch geprägten lutherischen Kirche in Ober- und Niederösterreich ab.

Literatur