Restantenkommissär
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Daten zum Begriff
Ein Restantenkommissär war ein Beamter, der mit der Eintreibung fälliger Zahlungen von Schuldnern (Restanten[1]) betraut war.
Literatur
- Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 107
Einzelnachweise
- ↑ Duden: Restant: "mit fälligen Zahlungen im Rückstand befindlicher Schuldner"