Schmelzmeister

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Daten zum Begriff
Art des Begriffs Berufsbezeichnung
Andere Bezeichnung
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Der Schmelzmeister gehörte zum Personal des Unschlitthandlungsamtes, unterlag als Angestellter des Magistrats jedoch gleichzeitig der Kontrolle der Buchhaltung. Er unterstütze den Schmelzeinnehmer bei dessen Aufgaben (Aufsicht über die Schmelzkanzlei und das Personal, das bei der Schmelz gearbeitet hat). Auch der rohe Unschlitt (ein billiges, tierisches Fett zur Herstellung von Kerzen) war zu überprüfen, um unechtes auszuscheiden. Das echte Unschlitt wurde gewogen und das Ergebnis im Journal notiert. Als Schmelzbeamter durfte auch der Schmelzmeister keine Gelder bekommen oder ausgeben und hatte daher keine Verrechnungen durchzuführen.

Literatur

  • Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 144-145