Wasserkörnermarkt

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Ab 1807 existierte am Donauarm ein Wasserkörnermarkt als Verkaufsplatz für jene Früchte, die auf dem Wasserweg versandt wurden. Auch dieser Körnermarkt unterstand der Kontrolle des Metzenleihamtes; die Gebühren waren dieselben wie auf den Mehlgruben. Der Wasserkörnermarkt besaß ein eigenes Magazin und sollte den Handel mit allen Körnerarten begünstigen und eine reiche Auswahl bieten. 1819 trat hier eine neue Regelung in Kraft: der Verkauf durfte erst stattfinden, wenn der Verkäufer das Metzenleihamt bezüglich der Zuweisung eines städtischen Körnermessers benachrichtigt hatte.

Literatur

  • Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 137 f.