Zwangsarbeiterlager Moosbrunn, Glashüttenwerke

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Daten zur Organisation
Art der Organisation NS-Institution Zwangsarbeiterlager
Datum von Juni 1944
Datum bis April 1945
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 68278
GND
WikidataID
Objektbezug Zwangsarbeit, Zwangsarbeiterlager, Lager in Wien, Juden
Quelle
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Letzte Änderung am 7.11.2023 durch WIEN1.lanm09fri

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Frühere Adressierung
  • 23 (Moosbrunn, von: Juni 1944, bis: April 1945)

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48° 0' 47.58" N, 16° 27' 23.36" E  zur Karte im Wien Kulturgut

Zwischen 1942 und 1945 befanden sich zahlreiche Lager auf Wiener Boden. Einerseits waren dies Lager für Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, andererseits Sammellager für zur Deportation vorgesehene Jüdinnen und Juden. Darüber hinaus wurden mit Ende des Zweiten Weltkriegs auch Flüchtlingslager eingerichtet.

Im Volksgerichtsakt von Dr. Siegfried Seidl befindet sich eine Liste eines jüdischen Arztes, der diese 1946 als Zeuge im Prozess gegen Seidl vorgelegt hat.[1] Es handelt sich dabei um Lager ungarisch-jüdischer Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in den Bezirken 10 bis 25 und außerhalb Wiens sowie die Firmen, denen die Lager zugeordnet waren.

In 23., Moosbrunn (1938-1954 als Teil des 23. Bezirks Schwechat zu Groß-Wien gehörend) befand sich laut dieser Liste von Juni 1944 bis April 1945 ein Lager der "Wiener Glashüttenwerke A.G. VI. Mariahilfer Straße 103" in "Groß-Neusiedl [sic!], Moosbrunn". Die 27 ungarisch-jüdischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter (5 Männer, 19 Frauen und 3 Kinder), von denen anfangs 24 als "arbeitsfähig" eingestuft waren, wurden für Arbeiten in der Glashütte eingesetzt. Das Werk befand sich circa 0,8 Kilometer südwestlich der Ortschaft Moosbrunn. Etwa drei Kilometer von Moosbrunn gab es einen Scheinflugplatz, der im Mai 1944 bombardiert wurde. Der stellvertretende Vorsitzende, Karl Holstein (* 8. März 1908 Koblenz, † 12. Jänner 1983 Gelsenkirchen) war zudem von 1940 bis 1944 im Militärverwaltungsrat beim Militärbefehlshaber Belgien-Nordfrankreich in Brüssel.

Nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte mit "Befehl Nr. 17" von Generaloberst Kurrasow am 5. Juli 1946 die Übergabe des Deutschen Eigentums an die sowjetische Besatzung (USIA-Betriebe), wie dies gemäß dem Potsdamer Abkommen der Alliierten im August 1945 festgelegt worden war. Dabei ging das beschlagnahmte Eigentum als Reparaturleistung in das Eigentum der Sowjetunion über, darunter auch viele arisierte Betriebe und Besitzungen. Zur Verwaltung und Nutzung des Vermögens war einige Wochen zuvor die USIA gegründet worden.

Siehe auch: Zwangsarbeit, Zwangsarbeiterlager, Lager in Wien, Juden

Quellen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Wiener Stadt- und Landesarchiv, Volksgericht, A1 - Vg Vr-Strafakten: Vr 770/1946: Dr. Siegfried Seidl & Mittäter.