Berufsbildende Höhere Schulen
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Daten zum Eintrag
Berufsbildende Höhere Schulen, eingerichtet aufgrund des Schulordnungsgesetzes von 25. Juli 1962; sie vermitteln in 5 Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung, ersetzen Lehrabschlußprüfungen und schließen mit einer Reifeprüfung ab, die zum Studium an Universitäten (teilweise mit Zusatzprüfungen) und Akademien sowie zum Eintritt in den öffentlichen Dienst berechtigen. Der Übertritt erfolgt nach erfolgreichem Abschluss der achten Schulstufe und einer Eignungsüberprüfung nach einem standardisierten Untersuchungsverfahren. Nach Ablegung der Reifeprüfung führen viersemestrige Kollegs ebenfalls zu einer gehobenen Berufsausbildung.
Formen (1994)
- Höhere technische (und gewerbliche) Lehranstalten (Maschinenbau, Kunststofftechnik; Elektrotechnik, Elektronik; Elektronische Datenverarbeitung und Organisation; Bautechnik, Chemie, Textil, Reproduktions- und Drucktechnik, kunsthandwerkliche Berufe)
- Höhere Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik
- Höhere Lehranstalt für Fremdenverkehrsberufe
- Handelsakademie
- Höhere Lehranstalt für Wirtschaftliche Berufe
- Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten (allgemeine Landwirtschaft, alpenländische Landwirtschaft, Landtechnik, Gartenbau, Wein- und Obstbau, Forstwirtschaft, Milchwirtschaft und Lebensmitteltechnologie, Land- und Hauswirtschaft)
- Berufsbildende Schulen für Behinderte (beispielsweise Höhere Lehranstalt für EDV-Betriebstechnik (3, Ungargasse 69).
Literatur
- Bundesministerium für Unterricht und Kultur [Hg.]: Faltprospekt. Bildungswege in Österreich (ohne Jahr)