Diözese, kirchlicher Amts- und Gerichtsbezirk eines Bischofs, auch Bistum genannt, beziehungsweise Erzdiözese Wien, auch Erzbistum.
Bistum und Diözese
Die Begriffe ,Bistum‘ (Griechisch: ἐπίσκοπος / epískopos, "Bischof", "Aufseher") und ‚Diözese‘ (Griechisch: διοίκησις / dioíkesis, Lateinisch: dioecesis „Verwaltung“) bezeichnen heute die unterschiedlichen Teilkirchen (ecclesiae particulares), aus welcher die katholische Kirche besteht.
Die Begriffe ,Bistum‘ und ,Diözese‘ werden oft synonym für ein bestimmtes Territorium oder eine bestimmte Organisationseinheit der katholischen Kirche verwendet. Die beiden Begriffe bezeichnen jedoch kirchenrechtlich gesehen unterschiedliche Bereiche einer größeren kirchlichen Verwaltungseinheit: ,Bistum‘ bezeichnet eigentlich den Gerichts- und Verwaltungsbezirk des Bischofs, also den territorialen Jurisdiktionsbereich (Der Bischof hat die Gerichtsbarkeit in seinem Gebiet inne.). Die Diözese beschreibt eigentlich die bischöfliche Verwaltung am Gebiet des Bistums in den Pfarren, Klöstern und den kirchlichen Verwaltungsorganen.
Alle anderen kirchlichen Organisationseinheiten (Vikariate, Dekanate, Pfarren) sind auf das Bistum bzw. auf die Diözese hin und somit auch territorial ausgerichtet. Die Verwaltung eines Bistums erfolgt durch unterschiedliche Organe, die den Bischof beraten oder dessen Entscheidungen ausführen (zum Beispiel Bischofssynode, Domkapitel, Priesterrat).
In der Regel ist jedes Bistum einer Kirchenprovinz (Metropolie, von Griechisch: μητρόπολις / metrópolis, "Mutterstadt") zugeordnet. Einer Metropolie steht ein Erzbischof vor (Griechisch: ἀρχιεπίσκοπος / archiepískopos "Oberbischof", von ἀρχή / arché "Herrschaft" und ἐπίσκοπος / epískopos "Bischof", "Aufseher"), der gleichzeitig auch Bischof einer Diözese ist. Solche Bistümer, die einer Metropolie untergeordnet sind, werden als Suffraganbistümer bezeichnet.
Erzbistum und Metropolie
Ein Erzbistum ist eine Verwaltungseinheit der römisch-katholischen Kirche und bezeichnet ein Bistum (territorialer Gerichts- und Verwaltungsbezirk des Bischofs), das aufgrund seiner Vorrangstellung innerhalb einer Metropolie einen besonderen Rang einnimmt, von Griechisch ἀρχή / arché ("Herrschaft") und ἐπίσκοπος / epískopos ("Bischof", "Aufseher"). Ein Erzbischof steht also im Rang über den Bischöfen seiner Suffraganbistümer und leitet seine Kirchenprovinz (Metropolie).
Die Erzdiözese Wien ist eine der zehn Diözesen in Österreich. Als Metropolie sind ihr die Suffragandiözesen Linz, St. Pölten und Eisenstadt zugeordnet.
Quellen
- Wiener Diözesanblatt [Stand: 16.08.2022]
- Beiträge zur Wiener Diözesangeschichte [Stand: 16.08.2022]
Literatur
- Beiträge zur Wiener Diözesangeschichte. Hg. vom Erzbischöflichen Ordinariat, Wien. Wien: Erzbischöfliches Ordinariat 1960-1996
- Peter Baldauf [Hg.]: Das Pfarr- und Decanat-Amt mit seinen Rechten und Pflichten in den k.k. österreichisch-deutschen Ländern, sowohl nach dem Kirchenrechte und der Pastoral, als auch nach den Allerhöchsten darauf Bezug habenden, bis zum Schlusse des Jahres 1846 erlassenen und als geltend bestehenden k.k. Gesetzen und Verordnungen, nebst Formularien von Geschäfts-Aufsätzen und Tabellen, mit Genehmigung des Fürstbischöflichen Seckauer Ordinariates. Grätz: Ferstl 1848
- Konrad Baumgartner u.a. (Hg.): Lexikon für Theologie und Kirche, 11 Bde. Freiburg im Breisgau: Herder 1993-2001
- Annemarie Fenzl / Johann Weißensteiner: Die Erzdiözese Wien in ihrer Geschichte. 3 Bände. Strasbourg: Edition du Signe 1995-1998
- Franz Loidl: Geschichte des Erzbistums Wien. Wien [u.a.]: Herold 1983, besonders S. 114 ff., 337 ff.
- Jan Mikrut: Die Erzdiözese Wien im Spiegel der Priestergestalten des XIX. und XX. Jahrhunderts. Wien: Wiener Dom-Verlag 2013
Weblinks
- Diözesanarchiv Wien [Stand: 16.08.2022]
- Erzdiözese Wien, Menschen und Organisationen [Stand: 16.08.2022]