Gefällsgerichte
Geschichte
Die Besetzung der Gefällsgerichte erfolgte im Jahr 1850. Im Jahre 1856 kam es zur Errichtung eines Gefällsbezirksgericht in St. Pölten und dessen Auflassung erfolgte im Jahre 1923. Die Auflassung des Gefällsbezirksgericht Wiener Neustadt erfolgte im Jahre 1867. Die Auflassung der Finanzbezirksdirektion in Korneuburg und Stein im Jahre 1917 wurden die Sprengel der verbliebenen in Wien und Niederösterreich angepasst. Dies beeinflusste auch die Sprengel der bestehenden Gefällsbezirksgerichte in Wien und St. Pölten. Für den Übergang in die Erste Republik sind keine ausdrücklichen Bestimmungen festgelegt gewesen. Sie waren jedoch an den Obersten Gerichtshof „gekoppelt“. Am 3. Juli 1930 wurde festgelegt, dass die Gefällsgerichte Verwaltungsbehörden waren. Während der NS-Zeit wurden die Gefällsgerichte schließlich aufgelassen.
Zuständigkeiten
- 1850: Besetzung der Gefällsgerichte
- 1856: Errichtung des Gefällsbezirksgericht in St. Pölten
- 1867: Auflassung des Gefällsbezirksgericht Wiener Neustadt
- 1917: Sprengeländerungen haben Einfluss auf Zuständigkeiten der Gefällsbezirksgerichte Wien und St. Pölten
- 3. Juli 1930: Gefällsgerichte werden als Verwaltungsbehörden qualifiziert
- zwischen 1939 und 1945: Auflassung der Gefällsgerichte
Literatur
- Alfred Waldstätten: Staatliche Gerichte in Wien seit Maria Theresia. Beiträge zu ihrer Geschichte. Ein Handbuch. Innsbruck/Wien: StudienVerlag 2011 (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, 54)