48° 12' 14.40" N, 16° 22' 14.42" E zur Karte im Wien Kulturgut
1, Krugerstraße 2 (Konskriptionsnummer 1017), Kärntner Straße 45.
Vorgängerbauten
Die erste urkundliche Erwähnung eines Gebäudes auf diesem Grundstück stammt aus dem Jahr 1382. Dieses wurde am 20. April 1385 um 85 Pfund Wiener Pfennig von Abt und Konvent des Stiftes Altenburg erworben, jedoch noch am selben Tag um 75 Pfund an Symanno (Simon), Bischof von Castoriensi, weiterverkauft. Der Grund für diese verlustreiche Transaktion ist nicht bekannt. Am 12. Oktober 1386 vermachte der Bischof den Augustinern sechs Pfund Burgrechtsgeld auf diesem Haus für wöchentlich vier ewige Messen. Danach fehlen bis 1450 jegliche Daten zu diesem Gebäude.
Nach 1540 wurde das Gebäude aufgrund eines Vergleiches in zwei selbständige Teile geteilt:
Haus A
Haus A gehörte ab 1649 dem Hofbaumeister Georg Gerstenbrand und seiner Frau Barbara. Im Jahr 1661 suchte Gerstenbrand bei Kaiser Ferdinand I. um eine Erweiterung der bereits 1655 gewährten Quartierfreiheit (siehe Hofquartierwesen) an. Dieses Gesuch wurde vom Obersthofmarschall Heinrich Wilhelm zu Starhemberg befürwortet, wobei dieser besonders die Verdienste Gerstenbrands und dessen hohen finanziellen Aufwand beim Neubau der "alten schändlich zerfallnen Spelunkhen" hervorhob. Mit kaiserlicher Genehmigung des Ansuchens vom 17. August 1661 wurde der Beginn der bereits 1655 genehmigten zwanzig Baufreijahre auf 1660 festgesetzt. Später erbte es Gerstenbrands Sohn.
Haus B
Dieses Haus wechselte mehrfach seinen Besitzer und musste 1606 wegen ausstehender Steuern und anderer Schulden der Besitzer versteigert werden. Am 24. April 1714 kaufte es Johann Georg Gerstenberg, der bereits das Haus A besaß. Beide Gebäude blieben in der Folge im Eigentum der Familie Gerstenberg.
Umbau um 1800
Um 1800 wurden die beiden Gebäude zu einem verbaut, dessen Anteile nach und nach an andere Besitzer verkauft wurden.
Heutiges Haus
Das heutige Haus wurde im Jahr 1892 nach Plänen von Karl Hofmeier auf einer Grundfläche von 275 Quadratmetern errichtet. 1942 beziehungsweise 1944 wurde das Eigentumsrecht an zwei Anteilen des Hauses der Reichsfinanzverwaltung des Deutschen Reiches übertragen. Ein Anteil wurde aufgrund des Rückstellungsbeschlusses vom 9. Dezember 1948 dem Erben des vormaligen Besitzers zugesprochen.
Literatur
- Paul Harrer-Lucienfeld: Wien, seine Häuser, Menschen und Kultur. Band 5, 2. Teil. Wien ²1956 (Manuskript im WStLA), S. 359-363