Kammersänger(in)
Kammersänger(in), Ehrentitel. Analog zum Kammerschauspieler(in) wurde auch ein Berufstitel für verdiente Sänger(innen) der Bundestheater geschaffen, der über Vorschlag des zuständigen Bundesministers vom Bundespräsidenten, verliehen wird (Österreichische[r] Kammersänger[in]). Mit Entschluss des Bundespräsidenten vom 22. Juli 1971 (Berufstitelgesetz) wurde der Berufstitel Kammersänger beziehungsweise Kammersängerin geschaffen.
Die Richtlinien (13. Juli 1971) sehen die Verleihung an Gesangssolisten beziehungsweise -Solistinnen vor, die an einem der Pflege der Musik gewidmeten österreichischen Kunstinstituts, von internationalen Ansehen mindestens zehn Jahre tätig sind. In der Praxis bleiben die Verleihungen auf die Bundestheater beschränkt, doch behielt sich der Bundesminister für Unterricht und Kunst (damals Fred Sinowatz) am 18. September 1979 für die Zukunft das Recht vor, in Einzelfällen auch Anträge für Gesangssolisten beziehungsweise -Solistinnen, die keinem Bundestheater angehören, zu stellen.