Kapitel (von lateinischen caput = Haupt).
'1) Vollversammlung einer Ordensgemeinschaft: Generalkapitel für den gesamten Orden; Kapitel der einzelnen Klöster, die in einem besonderen Raum, dem Kapitelsaal, abgehalten werden.
2) Bezeichnung für Körperschaften von Weltgeistlichen: Man unterscheidet zwischen dem Domkapitel (das bei einer Bischofskirche eingerichtet ist; Wahl und Unterstützung des Bischofs), und dem Kollegiatkapitel (an dessen Spitze ein Propst steht). Die Mitglieder eines Dom- oder Kollegiatkapitels heißen Kanoniker (von griechischen canon = Regel) und erhalten Pfründen (zinsenbringendes Ausstattungsgut). In Wien wurde das 1365 von Rudolf IV. gegründet Kollegiatkapitel bei St. Stephan nach Inkrafttreten der Bistumserrichtung (1480) zum Domkapitel erhoben.
Literatur
- Josef Hofer / Karl Rahner [Hg.]: Lexikon für TheoIogie und Kirche 5. Freiburg im Breisgau: Herder 1960, Spalte 1326
- Josef Hofer / Karl Rahner [Hg.]: Lexikon für TheoIogie und Kirche 6. Freiburg im Breisgau: Herder 1961, Spalte 374