Der Begriff Tempel stammt vom lateinischen templum. Im Allgemeinen werden Gebäude, die als Heiligtum fungieren, als Tempel bezeichnet. In der Grundbedeutung kennzeichnet das lateinische templum wie das griechische Temenos das gesamte, vom Profanen abgegrenzte (wörtlich abgeschnittene), heilige Areal. Der heilige Bezirk war häufig von Mauern begrenzt, ein Altar stand im Freien und der Raum wurde von einem großen Wohngebäude (griechisch ὅ ναός) für die Götter beherrscht, in dem die Gottheit, repräsentiert durch ihr Götterbild, wohnte.
Im Tempelareal galt das Heiligtumsasyl: Schutzsuchende unterstanden dem Schutz der Gottheit; die Verletzung des Asyls galt als Frevel an der Gottheit und hatte in der Antike neben göttlichen Strafen häufig auch weltliche zur Folge. Aus diesem Asylrecht entwickelte sich später das Kirchenasyl. Der Asylring am linken Pfeiler des Adlertors von St. Stephan ist nach Herzog Leopold VI. als Leo bekannt. Noch heute bezeichnet der Begriff beim Versteckspiel ein Freimal.