Rudolf Jhering (28. Mai 1872 Ritter von), * 22. August 1818 Aurich, Ostfriesland, † 17. September 1892 Göttingen, Rechtshistoriker, entstammte einer alten protestantischen ostfriesischen Juristenfamilie.
Jhering war Repräsentant der typischen deutschsprachigen Rechtswissenschaftler in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Nach Professuren an den Universitäten Basel (1845), Rostock (1846), Kiel (1849) und Gießen (1852) lehrte er 1868-1872 als Professor für römisches Recht an der Universität Wien, wo er mit seiner Vorlesungstätigkeit großen Zuspruch erzielte, danach in Göttingen. Nachdem er lange Zeit die zeitgenössische Begriffsjurisprudenz (Pandektistik) vertreten hatte, wandte er sich später, beginnend mit seinem als rechtsschöpferischen zu bezeichnenden epochalen Vortrag vor der Wiener Juristischen Gesellschaft (1872), der "Zweckjurisprudenz" zu (erstellte in dieser die Zwecke der Gesellschaft vorrangig vor jene des Individuums), welche sowohl die soziologische Strafrechtsschule wie auch die "Interessenjurisprudenz" der Zivilrechtswissenschaften umfasste.
Zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen. Geheimer Justizrat, Hofrat; korrespondierendes Mitglied der Akademie der Wissenschaften; hohe Auszeichnungen.
Literatur
- Allgemeine Deutsche Biographie. Hg. von der Historischen Commission bei der königlichen Akademie der Wissenschaften. 56 Bände. Leipzig: Duncker & Humblot 1875-1912
- G. Kleinheyer, S. Schröder: Deutsche Juristen aus fünf Jahrhunderten. Eine biographische Einführung in die Rechtswissenschaften. Karlsruhe: Müller 1976, S. 134 ff.
- Katalog zur Sonderausstellung des Historischen Museums der Stadt Wien 96, S. 233 f.
- Mario G. Losano: Jhering, Rudolf Von (1818–1892). In: David S. Clark [Hrsg.]: Encyclopedia of Law & Society: American and Global Perspectives. Sage Publications 2007