Unabhängiger Verwaltungssenat
Unabhängiger Verwaltungssenat. Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) Wien nahm mit 1. Jänner 1991 seine Tätigkeit auf. Bis 31. Dezember 2013 gab es neun Unabhängige Verwaltungssenate in Österreich, in jedem Bundesland einen. Die Unabhängigen Verwaltungssenate waren Einrichtungen des Landes, sie wurden aber auch für den Bund tätig. Die Unabhängigen Verwaltungssenate waren weisungsfreie Verwaltungsbehörden und Gerichte ("Tribunale") im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention und des EG-Vertrages. Im Wesentlichen waren sie Berufungsbehörden. Wenn ein Unabhängiger Verwaltungssenat als erste Instanz einschritt, hatte er Kontrollaufgaben wahrzunehmen (zum Beispiel die Nachprüfung öffentlicher Auftragsvergaben). In die Zuständigkeit der Unabhängigen Verwaltungssenate fielen beispielweise Berufungen in Verfahren wegen Verwaltungsübertretungen, Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (Maßnahmenbeschwerde), Beschwerden gegen Schubhaft oder Säumnisbeschwerden. Die Mitglieder des UVS waren bei ihren Entscheidungen an keine Weisungen gebunden und damit Richterinnen/Richtern ähnlich. Mit 1. Jänner 2014 sind die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Landesverwaltungsgerichten aufgegangen. Diese haben weitgehend die Agenden der ehemaligen UVS übernommen.