Kontrollor (Oberkammeramt)

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Daten zum Begriff
Art des Begriffs Berufsbezeichnung
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Der Kontrollor gehörte zum Personal des Oberkammeramts; beispielsweise 1805 hatte diese Stelle Caspar Zeillinger inne.

Der Kontrollor erhielt vom Obereinnehmer alle Verordnungen, die die Liquidatur betrafen und hatte danach die Aufgabe, alle systematisierten Eingänge und Ausgaben in Liquidationsbüchern vorschreiben zu lassen. Außerdem musste der Kontrollor zur Übergabe von Geldbeträgen einen an die Kasse signierten Gegenschein ausstellen; ohne dieses Vorgehen durfte von keiner Partei ein Geldbetrag angenommen werden. Auch die damit zusammenhängende Journalisierung (die wöchentliche Kontrollierung der Journale) ware Aufgabe des Kontrollors.

Literatur

  • Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 27 f.
  • Josef Pauser: Verfassung und Verwaltung der Stadt. In: Peter Csendes und Ferdinand Opll [Hg.]: Wien. Geschichte einer Stadt. Band 2. Wien/Köln/Weimar: Böhlau 2003, S. 49-90