Obereinnehmer

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Daten zum Begriff
Art des Begriffs Berufsbezeichnung
Andere Bezeichnung
Frühere Bezeichnung
Nachweisbar von
Nachweisbar bis
Objektbezug
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 6.11.2018 durch WIEN1.lanm08su4


Der Obereinnehmer gehörte zum Personal des Oberkammeramts, beispielsweise 1805 hatte diese Stelle Joseph von Wagner inne. Im Krankheitsfall wurde dieser vom so genannten Gegenhandler vertreten, der zweite Vertreter war der Liquidator.

Laut magistratischer Instruktion von 1804 war der Obereinnehmer für Kanzleigeschäfte, wie auch Geld- und Materialverrechnung (hierbei werden alle Geldeingänge und –ausgaben in ein Journal eingetragen; das Oberkammeramt besaß ein so genanntes Gefälls- und ein Kreditjournal) zuständig, außerdem unterzeichnete dieser neben dem Oberkämmerer die im Rahmen der Kanzleigeschäfte ausgestellten Protokolle.

Der Obereinnehmer eröffnete alle Verordnungen, die die Liquidatur betrafen und gab diese an den Kontrollor weiter, zusätzlich standen Einhebung und Auszahlung von Liquidaturbeträgen wie auch das Übernehmen aller abgeführten Geldbeträge nur dem Obereinnehmer zu.

Literatur

  • Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 27 f.
  • Josef Pauser: Verfassung und Verwaltung der Stadt. In: Peter Csendes und Ferdinand Opll [Hg.]: Wien. Geschichte einer Stadt. Band 2. Wien/Köln/Weimar: Böhlau 2003, S. 49-90 (hinsichtlich der Geschichte der Verfassung und Verwaltung der Stadt Wien allgemein).