Daten zum Begriff
Im Allgemeinen bezeichnet ein Akzessist (Accessist) einen Anwärter für einen Posten im Verwaltungs- oder Gerichtsdienst. In den magistratischen Ämtern Wiens waren Akzessisten für die Protokollführung und Abschreibarbeiten zuständig und fungierten als Gehilfen des Offizials.
Literatur
- Jakob Ebner: Wörterbuch historischer Berufsbezeichnungen. Berlin / Boston: de Gruyter 2015, S. 39 f.
- Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 1 (Accessist)
- Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 152