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Akzessist

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Daten zum Begriff
Art des Begriffs Amtssprache
Andere Bezeichnung
Frühere Bezeichnung
Nachweisbar von
Nachweisbar bis
Objektbezug
Quelle
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Letzte Änderung am 12.12.2018 durch WIEN1.lanm08mic


Im Allgemeinen bezeichnet ein Akzessist (Accessist) einen Anwärter für einen Posten im Verwaltungs- oder Gerichtsdienst. In den magistratischen Ämtern Wiens waren Akzessisten für die Protokollführung und Abschreibarbeiten zuständig und fungierten als Gehilfen des Offizials.


Literatur

  • Jakob Ebner: Wörterbuch historischer Berufsbezeichnungen. Berlin / Boston: de Gruyter 2015, S. 39 f.
  • Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 1 (Accessist)
  • Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 152