Amtmann

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Letzte Änderung am 15.11.2018 durch WIEN1.lanm08su4

Amtmann (auch Ambtmann), im allgemeinen Sinne Inhaber eines Amtes, Beamter unterschiedlichen Grades, die dem ihn besoldenden Dienstherrn verpflichtet sind; das Spektrum des bekleideten Amtes und der damit verbundenen Aufgaben reicht von der Verwaltung oder Vorstehung eines Amtsbezirkes über Rechtsprechung und die Vollstreckung gerichtlich verhängter Todes- und Leibesstrafen bis zur Bewirtschaftung eines herrschaftlichen Gutes. Die zunehmende Ausdifferenzierung und Spezifizierung des städtischen Verwaltungs- und Gerichtswesens in Wien ab dem ausgehenden Mittelalter schlägt sich auch im administrativen Personalkörper nieder.


Literatur

  • Jakob Ebner: Wörterbuch historischer Berufsbezeichnungen. Berlin / Boston: de Gruyter 2015, S. 46
  • Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 3