Apothekergremium
Apothekergremium. Die Wiener Apotheker erscheinen bereits im frühen 18. Jahrhundert als Collegium oder Gremium pharmaceuticum. 1773 verfügte der Nachtrag zum Generalsanitätsnormativ für alle Provinzen die Errichtung von Gremien, denen jeder Besitzer oder verantwortliche Leiter (Provisor) einer Apotheke angehören mußte. Aufgabe der Gremien war die Beaufsichtigung der inkorporierten Mitglieder, die Bekanntmachung von Gesetzen und Verordnungen und die Mitwirkung bei der Aufnahme und Freisprechung der Apothekerlehrlinge. 1782 wurde das Wiener Apothekergremium wegen der Lieferung unechter Medikamente an die Armee strafweise aufgehoben und ging auch seiner vier Filialapotheken verlustig; mit Hofentschluss von 31. August 1782 wurde es jedem „ordentlich gelernten und examinierten Apotheker" gestattet, in und vor der Stadt eine Apotheke zu errichtet, wovon auch mehrfach Gebrauch gemacht wurde. 1796 wiederhergestellt, erwuchs daraus 1831 das Wiener Apothekerhauptgremium mit einem Filialgremium in jedem Viertel des Landes Niederösterreich. Da sich schließlich die Gremien als nicht mehr zeitgemäß erwiesen, sah bereits das Apothekengesetz 1906 die Errichtung von Apothekerkammern zur Vertretung der Apothekerschaft einschließlich der angestellten Apotheker vor. Das kam in der Folge allerdings nicht zur Ausführung. Die Apothekergremien wurden zwischen 1938 und 1945 durch die Reichsapothekerkammer ersetzt. Erst 1947 erschien das Bundesgesetz zur Errichtung einer Apothekerkammer in Wien mit Landesgeschäftsstellen in den Bundesländern.
Literatur
- Geschichte des Wiener Apotheker-Hauptgremiums. In: Geschichte der Apotheken und des Apothekerwesens in Wien von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Hg. vom Wiener Apotheker-Hauptgremium. Band 3/1. Wien: Verlag des Wiener Apotheker-Hauptgremiums 1930
- Otto Zekert: Apotheken-Gesetzeskunde. Wien: Urban & Schwarzenberg 1948