Apothekerordnung
Apothekerordnung. Nachdem es über die von der medizinischen Fakultät seit 1404 wiederholt vorgelegten Entwürfe einer Apothekerverordnung niemals zu einer Einigung mit der Stadt gekommen war, erließ Ferdinand I. als Landesherr 1564 die erste, 26 Punkte umfassende Apothekerverordnung für Wien, die unter anderem die Zahl der Wiener Apotheken mit zehn festlegte. Die folgenden Herrscher erneuerten die Ordnung in zeitgemäßer Form, so 1602 und 1644, nunmehr mit 36 Punkten, zugleich für ganz Österreich unter und ob der Enns. 1666 geschah dies erstmals unter dem Titel „Privilegium und Ordnung", weil damit nicht allein die Pflichten der Apotheker, sondern auch ihr alleiniges Recht auf Bereitung und Verkauf der Arzneien festgestellt wird. Die 1770 erlassene „Gesundheitsordnung für alle k. k. Erbländer" („Generalsanitätsnormativ") enthält auch eine Instruktion für Apotheker. Ausführliche Bestimmungen erschienen später in den Gremialordnungen. Das vielfach heute noch geltende Apothekengesetz stammt aus 1906.
Literatur
- Kurt Ganzinger: Österreichische Apothekerprivilegien. In: Österreichische Apotheker-Zeitung 39 (1985), S. 933 ff.
- Josef Noggler: Die Wiener Apothekerverordnung 1564-1770. In: Die Vorträge der Hauptversammlung der Gesellschaft für Geschichte der Pharmazie und Internationaler Kongreß für Geschichte der Pharmazie 1936. Mittenwald: Nemayer 1936
- Mathias Macher: Das Apothekenwesen in den k. k. Oestreichischen Staaten. Eine Darstellung der Geschichte des Apothekenwesens, der Rechte und Pflichten der Apotheker und jener Aerzte, Chirurgen und Thierärzte, welche Hausapotheken halten ... Wien [u.a]: Bauer und Dirnböck 1840