Appellationsgericht

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Daten zur Organisation
Art der OrganisationArt der Organisation Gericht
Datum vonDatum (oder Jahr) von 1782
Datum bisDatum (oder Jahr) bis
Benannt nach
Prominente Personen
Wien Geschichte WikiIdentifier/Persistenter URL zur Seite  26259
GNDGemeindsame Normdatei
WikidataIDID von Wikidata
Siehe auchVerweist auf andere Objekte im Wiki  Langes 19. Jahrhundert, Verwaltung, Stadtverwaltung
RessourceUrsprüngliche Ressource  Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Appellationsgericht. Im Zuge der Reformen Josephs II. auf dem Gebiet des Gerichtswesens wurden die bei den damaligen Gubernien bestehenden Gerichtssenate durch selbständige Gerichtsbehörden zweiter Instanz, die Appellationsgerichte, ersetzt. Die Ortsgerichte bildeten die erste (unterste) Instanz; alle übrigen Gerichte der ersten Instanz, ausgenommen die Militär-, Merkantil-, Wechsel- und Berggerichte, wurden aufgehoben. Neben den Appellationsgerichten gab es keine weiteren Rechtsmittelinstanzen. Aufgabe der Appellationsgerichte war auch die Aufsicht über die Gerichte ihres Sprengels, die Prüfung der Richter und Advokaten sowie die Ausstellung von Qualifikationsdekreten für Bewerber um besoldete Ratsstellen bei den Magistraten der Städte und sonstigen Behörden. Das Niederösterreichische Appellationsgericht für Wien wurde am 1. Mai 1782 für Österreich unter und ob der Enns errichtet.

Literatur

  • Ernst C. Hellbling: Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte. Ein Lehrbuch für Studierende. Wien: Springer 1956