Appellationsgericht
Appellationsgericht. Im Zuge der Reformen Josephs II. auf dem Gebiet des Gerichtswesens wurden die bei den damaligen Gubernien bestehenden Gerichtssenate durch selbständige Gerichtsbehörden zweiter Instanz, die Appellationsgerichte, ersetzt. Die Ortsgerichte bildeten die erste (unterste) Instanz; alle übrigen Gerichte der ersten Instanz, ausgenommen die Militär-, Merkantil-, Wechsel- und Berggerichte, wurden aufgehoben. Neben den Appellationsgerichten gab es keine weiteren Rechtsmittelinstanzen. Aufgabe der Appellationsgerichte war auch die Aufsicht über die Gerichte ihres Sprengels, die Prüfung der Richter und Advokaten sowie die Ausstellung von Qualifikationsdekreten für Bewerber um besoldete Ratsstellen bei den Magistraten der Städte und sonstigen Behörden. Das Niederösterreichische Appellationsgericht für Wien wurde am 1. Mai 1782 für Österreich unter und ob der Enns errichtet.
Literatur
- Ernst C. Hellbling: Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte. Ein Lehrbuch für Studierende. Wien: Springer 1956