Arbeitsschutz
Arbeitsschutz. Die ersten Maßnahmen (Arbeitsverbot für Kinder) fallen in den Vormärz (1842). Die Gewerbeordnung 1859 schränkte die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen ein. 1883 kam es zur Gründung der Gewerbeinspektion (Arbeitsinspektion). Die zweite Novelle zur Gewerbeordnung (8. März 1885) legte erstmals das Höchstmaß der Arbeitszeit fest (elf Stunden täglich); gleichzeitig kam es zu einer Verstärkung des Kinder- und Jugendschutzes (Verbot der Fabrikarbeit für Kinder bis zum 14. Lebensjahr), zum Verbot der Nachtarbeit für Frauen und Jugendliche und zur Festsetzung der Sechs-Tage-Woche. 1895 wurde das Sonntagsruhegesetz erlassen, 1909 das Ladenschlußgesetz (Neufassung 1958 für Handelsbetriebe). Ein technischer Arbeitsschutz wurde erstmals in die Gewerbeordnung 1913 aufgenommen. Nach 1918 wurden Gesetze zum generellen Verbot der Kinderarbeit, zur Festlegung des Acht-Stunden-Tags (48-Stunden-Woche), zur Fixierung des Arbeiterurlaubs, zur Regelung der Heimarbeit und so weiter erlassen. 1948 wurde ein neues Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz beschlossen.