Bürgermilitär des Vormärz
Nachdem den Bürgern 1815 das Recht zum Beziehen der Wachen entzogen und die Ausrückungen auf wenige feierliche Anlässe beschränkt wurden, sank das Interesse an der Teilnahme ab. In den 1840er-Jahren führte das Bestreben zur Erhaltung erworbenen Rechts und der Bildung einer nicht unmittelbar der Regierung unterstehenden Korporation zur Wiederbelebung des bürgerlichen militärischen Engagements. Das Bürgermilitär des Vormärz bestand aus dem Stab, dem 1. Bürgerregiment, welches nur Bürger aufnahm, dem 2. Regiment der Stadtmiliz, das aus Fabrikanten, unbürgerlichen Hausinhabern und Gewerbs- oder Handelsleuten bestand, dem Bürgerkavalleriekorps, dem Bürgergrenadierbataillon, bestehend aus drei Divisionen, dem k. k. priv. ritterlich-bürgerlichen Scharfschützenkorps aus Honoratioren, Bürgern und Befugten, dem Bürger-Artillerie-Bombardierkorps und dem Korps der bildenden Künstler. Diese Formation wurde im März 1848 in die neu gebildete Nationalgarde eingegliedert, mit deren Auflösung im selben Jahr auch das Bürgermilitär aufhörte zu existieren. 1859 kam es jedoch nochmals zur Bildung eines Wiener Freiwilligenkorps.
Literatur
- Othmar Pickl [Hg.]: Österreichisches Städtebuch. Band 7: Die Stadt Wien. Wien: Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften 1999, S. 180 f.