Bauinspektor

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Autograph von Anton Behsel, Stadtbauinspektor (1831)
Daten zum Begriff
Art des Begriffs Berufsbezeichnung
Andere BezeichnungAndere Bezeichnung für diesen Eintrag
Frühere Bezeichnung
Nachweisbar von 1817
Nachweisbar bis 1841
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BildnameName des Bildes AntonBehselStadtbauinspektor.jpg
BildunterschriftInformation, die unterhalb des Bildes angezeigt werden soll Autograph von Anton Behsel, Stadtbauinspektor (1831)


Bis 1818 war der städtische Unterkämmerer auch der leitender Beamte des Bauamts und damit auch dessen technischer Leiter. Als Franz I. am 18. April 1817 die Stelle eines Bauinspektors schuf und dessen Rechte und Pflichten im Regierungsdekret vom 31. Juli 1818 definiert wurden ("Instruction für den städtischen Bau-Inspektor"), stand dem Unterkämmerer bei der Aufsicht über öffentliche Bauvorhaben in technischer und ökonomischer Hinsicht ein Techniker zur Seite - zum Beispiel für die Aufgaben in der k.k. Beleuchtungsanstalt (siehe Beleuchtungsaufsicht). Der Bauinspektor gehörte ebenfalls zum Personal des Unterkammeramts.

Der Bauinspektor war Vorsteher des gesamten Baupersonals der Stadtverwaltung und musste über weitreichende technische Kenntnisse verfügen. Per Regierungsdekret von 22. Oktober 1818 erhielt der städtische Maurerpolier Anton Behsel das Amt des Bauinspektors der Stadt Wien. Die Einführung dieses Amtes ist wichtig für das später entstehende, selbständige Stadtbauamt. 1841 ersetzte das Amt des Unterkammeradjunkten jenes des Bauinspektors, ab 1842 schien dieser im Ämterschematismus nicht mehr auf.

Literatur

  • Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 30 ff. und 280-184
  • Rudolf Tillmann: Festschrift herausgegeben anläßlich der Hundertjahrfeier des Wiener Stadtbauamtes am 12. Mai 1935 von der Technikerschaft des Wiener Stadtbauamtes und der großen Technischen Unternehmungen der Stadt Wien. Wien: Deutscher Verlag für Jugend und Volk 1935, S. 18 f.