Beleuchtungsaufsicht (Unterkammeramt)
Das zuvor selbständige Beleuchtungsdirektorium wurde dem Unterkammeramt 1837 als Beleuchtungsaufsicht unterstellt, was für das Unterkammeramt eine wichtige Erweiterung der Kompetenzen bedeutete. Das genannte Direktorium bestand aus einem Beleuchtungsinspektor, fünf Laterneninspektoren und acht so genannten Viertelmeistern, die in zugewiesenen Bezirken (Vierteln) die vorgeschriebene Beleuchtung und alle Anzünder kontrollieren mussten (ihrerseits wurden die Viertelmeister von den Inspektoren überwacht). Ab 1841 wurden im Beleuchtungsaufsichtspersonal Erster und Zweiter Stadtlaterneninspektor, Erster, Zweiter und Dritter Vorstadtlaterneninspektor und Erster bis Vierter Beleuchtungsstadtviertelmeister (die vier Viertel sind Widmerviertel, Rotenturmviertel, Kärntnerviertel und Schottenviertel) unterschieden.
Literatur
- Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 34 ff.