Berggericht
Die besonderen fachlich-technischen Erfordernisse beim Weinbau, der im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Wien eine überragende wirtschaftliche Rolle spielte, nötigten zu einer Sonderregelung für die Schlichtung von Streitigkeiten, insbesondere in Fragen des Zeitpunkts der Bebauung und Lese, der Respektierung der Grenzen der dicht nebeneinanderliegenden Weingartenparzellen, der Anwerbung und des Einsatzes der Weinhauer und der Einhebung der Abgaben. Bei jedem Weinberg, über den sich eine Vielzahl von Weingärten mit unterschiedlichen Bergherren und Nutznießern erstreckte, stellte jene Berg-Herrschaft, die das Bergrecht über die meisten Weingärten besaß, einen Bergrichter, zu dessen Unterhalt von jeder auf dem Weinberg befindlichen Parzelle dem Bergrecht (einer für den jeweiligen Bergherrn bestimmten Abgabe) ein sogenanntes Vogtrecht in Geld oder Naturalien entrichtet werden musste. Unter dem Vorsitz des Bergrichters fanden periodisch Bergtaidinge statt.