Berghauptmannschaft Wien (1940-1999)
Durch die Verordnung über die Bergverwaltung in der Ostmark vom 14. März 1940[1] wurde das Oberbergamt für die Ostmark (später Oberbergamt in Wien) als selbständige mittlere Reichsbehörde unter der unmittelbaren Leitung des Reichswirtschaftsministers eingerichtet. Dem Oberbergamt wurden sechs Revierbergämter nachgeordnet, darunter das Revierbergamt Wien. Dessen Vorgänger waren die Revierbergämter St. Pölten und Wiener Neustadt, die bis dahin als nachgeordnete Stellen der Obersten Bergbehörde im Bundesministerium für Handel und Verkehr bestanden hatten und aufgelöst wurden. 1945 wurde das Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau wieder zur Obersten Bergbehörde. Das nachgeordnete Revierbergamt Wien war für Wien, Niederösterreich und Burgenland zuständig. Mit dem Berggesetz von 1954 wurden die Revierbergämter in Berghauptmannschaften umbenannt. Durch das Mineralrohstoffgesetz wurde 1999 die Behördenstruktur vollkommen verändert und die Berghauptmannschaften abgeschafft. Die Kompetenzen als Montanbehörden gingen in Teilen auf die jeweils zuständige Sektion im Wirtschaftsministerium sowie die Bezirksbehörden bzw. die Landeshauptleute über.
Quellen
Einzelnachweise
- ↑ RGBl. I S. 532.