Berufsvormundschaft
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Daten zum Eintrag
Im Rahmen der gesetzlichen Regelung der Erziehungsfürsorge wurde am 20. Dezember 1910 (mit Wirkung ab 1. Jänner 1911) die Berufsvormundschaft geschaffen, deren Wirkungsbereich am 6. September 1912 auf arme unehelliche Kinder ausgedehnt wurde. Säuglingssterblichkeit und Verwahrlosungsfälle bei Kindern und Jugendlichen hatten die Mängel der Einzelvormundschaft aufgezeigt. Die Berufsvormundschaft bezog sich in der Regel auf die beiden ersten Lebensjahre, konnte aber bis zum 18. Lebensjahr ausgedehnt werden. Zur Unterhalts- und Rechtsfürsorge traten bald die Gesundheits- und Erziehungsfürsorge; mit diesem Aufgabenbereich wurde 1917 das städtische Jugendamt geschaffen.
Literatur
- Maren Seliger / Karl Ucakar: Wien. Politische Geschichte 1896 - 1934. Wien: Jugend & Volk 1985 (Geschichte der Stadt Wien, 2), S. 860 f.