Buschenschank Weingut Cobenzl (1954)
Buschenschank, offizielle und gesetzlich festgelegte Bezeichnung für den Ausschank von Wein und Traubenmost am Erzeugungsort durch den Produzenten (siehe Heuriger [im doppelten Sinn von „heuriger Wein" und Weinausschank durch den Produzenten]).