Centralbank der deutschen Sparkassen

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Daten zur Organisation
Art der OrganisationArt der Organisation Firma
Datum vonDatum (oder Jahr) von 1916
Datum bisDatum (oder Jahr) bis 1926
Benannt nach
Prominente Personen
Wien Geschichte WikiIdentifier/Persistenter URL zur Seite  49884
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Letzte Änderung am 30.08.2023 durch WIEN1.lanm08jan

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Vorgeschichte und Gründung

Die Centralbank der deutschen Sparkassen wurde 1901 als Zentralstelle der deutschen Sparkassen 1901 in Prag gegründet und hatte Filialen in vielen Kronländern des österreichischen Teils der Monarchie. Sie übersiedelte ihre Zentrale 1916 nach Wien, wo sie schon 1906 das Gebäude Am Hof 3 und 1913 die Päpstliche Nuntiatur Am Hof 4 erworben hatte und demolieren ließ. Bis 1916 entstand dort ihre neue Hauptanstalt. Vorsitzender des Verwaltungsrates war bis zur Liquidation Josef Richard Sobitschka-Wiesenhag. Die Centralbank hatte ihr Hauptaufgabengebiet in der Vergabe von Kommunaldarlehen, erst ab der Währungsreform 1923 auch in der Vergabe von Hypothekardarlehen.

Inflationszeit und Zusammenbruch

Nach dem ersten Weltkrieg verlor sie durch die Abtrennung ihrer nunmehr in der Tschechoslowakei liegenden Niederlassungen einen Großteil des Geschäfts. Sie geriet bald in den Sog der Spekulationstätigkeit der Nachkriegszeit und entfremdete sich ihrer eigentlichen Funktion, der Verwaltung der Sparkassengelder. Eine Aktionärsgruppe unter der Führung des Grazer Industriellen Viktor Wutte erlangte die Aktienmehrheit, ohne den erforderlichen Kaufpreis einzuzahlen. Sie zwang die Centralbank zu vielen zweifelhaften Neugründungen, was radikal ihr Eigenkapital verminderte. In den Jahren ab 1924 musste sie außerdem unter dem Druck der Regierung die Industrie- und Handelsbank, die Steirerbank und die Niederösterreichische Bauernbank übernehmen, die weitgehend konkursreif waren. Unter anderem durch diese erzwungenen Bankübernahmen war die Centralbank selbst 1926 konkursreif, was nicht nur im Sparkassensektor selbst[1], sondern auch bei der Regierung das erste größere Bankenbeben auslöste. Die Liquidation war Gegenstand eines eigenen Centralbank-Gesetzes, BGBl. Nr. 173 vom 12. Juli 1926, und eines Untersuchungsausschusses, weil nach Bekanntwerden der wirtschaftlichen Probleme eine gesetzlich nicht gedeckte und nicht einlösbare Garantieerklärung der Regierung für die Bank abgegeben wurde. Nach einem Artikel in der Zeitung „Der Abend“[2] wollte der Finanzminister ein Run auf deren Kassenschalter vermeiden. Im Reichsverband der deutschen Sparkassen, der in einer Quasi-Personalunion mit der Centralbank geführt wurde, musste das Präsidium zurücktreten. Die Sparkassen verzichteten bis 1937 auf ein neues Spitzeninstitut und gründeten erst dann die Girozentrale der Sparkassen.

Quellen

Literatur

  • Karl Ausch: Als die Banken fielen. Europa Verlag Wien-Frankfurt-Zürich 1968, S.205-213
  • Michael Harrer: Der Untergang der Centralbank der deutschen Sparkassen. Diplomarbeit an der Universität Wien 2011

Einzelnachweise

  1. Die Sparkassen hielten 1926 nur ein kleines Aktienpaket an ihrem Spitzeninstitut, sollten aber unverhältnismäßig hohe Beträge in den Garantiefonds einbezahlen
  2. Der Abend vom 30. Juni 1926, S. 1