Diözesanregulierung
Die Diözesanregulierung Josephs II. begann am 12. Juni 1782 mit der Ernennung des Bischofs von Gurk, Johann Franz Anton Graf Auersperg, zum landesfürstlichen Kommissar für die Neueinteilung der innerösterreichischen Kirchensprengel, wobei die kirchlichen der staatlichen Verwaltungsgliederung angepasst wurde. Durch die Diözesanregulierung wurde das fast 900 Jahre dominierende klösterlich ausgerichtete kirchliche Gefüge verändert. Für Wien ergaben sich folgende Konsequenzen: Anstelle der Kirchenprovinz Passau wurde die Kirchenprovinz Wien mit dem vergrößerten Erzbistum (Viertel unter dem Wienerwald und Viertel unter dem Manhartsberg) und den beiden Suffraganbistümern St. Pölten (transferiertes Bistum Wiener Neustadt mit Viertel ober dem Wienerwald und Viertel ober dem Manhartsberg) und Linz (Oberösterreich) gebildet.
Literatur
- Elisabeth Koväcs: Die Diözesanregulierung unter Joseph II. 1782-1789. In: Österreich zur Zeit Kaiser Josephs II. Mitregent Kaiserin Maria Theresias, Kaiser und Landesfürst. Stift Melk, 29. März - 2. November 1980. Niederösterreichische Landesausstellung. Wien: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abt. III/2 - Kulturabteilung 1980 (Katalog des Niederösterreichischen Landesmuseums, Neue Folge 95), S. 176 ff.