Expeditor

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Letzte Änderung am 26.06.2023 durch WIEN1.lanm08tau

Ein Expeditor war Bediensteter der Kanzlei einer Behörde und war für die Protokollierung und Registrierung des Schriftverkehrs zuständig, je nach Kanzleivorschrift auch für die Einnahme der Taxen für Amtsgeschäfte (etwa Gebühren für die Ausstellung eines Bescheids) oder die Überwachung der Expedierung (Zustellung) der von einer Kanzlei ausgefertigten Schriftstücke an den Empfänger; in letzteren Fällen übernahm er die Aufgaben des Taxators.[1]

Stadt Wien

An der Spitze der städtischen Kanzlei Wiens stand ein eigener Stadtexpeditor, dessen Aufgaben und Pflichten in einer ausführlichen Instruktion von 1653 festgehalten sind: So hatte er das Protokoll über die auslaufenden Schriftstücke zu führen und alle von der Kanzlei aufzubehaltende Unterlagen wie Relationen, Deklarationen, Moratorien und dergleichen ordentlich einzulegen. Die Eintragung der Schätzungs-, Beschau- und Geburtsweisungen fiel ebenso in seinen Aufgabenbereich wie die Ausgabe gebührenpflichtiger Abschriften oder die Überwachung der Kollationierung.[2] Ferner bewahrte er das kleine Siegel der Stadt auf und nahm die Eintragungen ins Bürgerbuch vor. Über die eingenommenen Taxen hatte er gemeinsam mit dem ältesten Kanzleischreiber ein genaues Particulare zu verfertigen und monatlich an das Oberkammeramt abzuliefern.

Im Zuge der Josephinischen Magistratsreform 1783 und der damit verbundenen Einrichtung der drei Senate wurde das Magistratspersonal, welches die 42 Räte zu unterstützen hatte, festgesetzt, darunter ein Expeditor mit zwei Adjunkten.

Literatur

  • Jakob Ebner: Wörterbuch historischer Berufsbezeichnungen. Berlin / Boston: de Gruyter 2015, S. 175
  • Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 24 (Expeditor), 52 (Hofkriegskanzlei Expeditor), 54 (Hofmarschallischer Expeditor), 61 (Kanzleiexpeditor), 77 (Landmarschallischer Expeditor), 148 (Vizedomamtsexpeditor)

Einzelnachweise

  1. Michael Hochedlinger: Aktenkunde. Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit. Wien / München: Böhlau / Oldenbourg 2009 (Historische Hilfswissenschaften), S. 82, 87.
  2. Unter Kollationierung versteht man die Kontrolle ins Reine geschriebener Schriftstücke auf Übereinstimmung mit ihren Entwürfen (Konzepten) sowie auf allfällige Fehler (Ebd., S. 83).