Filmfonds Wien

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Daten zur Organisation


Der Filmfonds Wien ist die Filmförderstelle der Stadt Wien. Er ist die älteste und nach dem Österreichischen Filminstitut die am höchsten dotierte Filmförderinstitution in Österreich.[1] Vorrangiges Ziel des Filmfonds Wien ist, Wien als Film- und Medienstandort sowie als Drehscheibe des internationalen Filmschaffens zu stärken.[2]

Die Stadt Wien finanzierte den Filmfonds Wien im Jahr 2023 mit 11,5 Millionen Euro. 2023 wurden vom Filmfonds Wien 11,6 Millionen Euro als Fördermittel vergeben. Der Großteil, rund 9,2 Millionen, wurde für die Herstellung von Kino- und Fernsehfilmen verwendet. Etwa 800.000 Euro wurden für die Verwertung der Filme eingesetzt. Für die Projektentwicklung im Vorfeld der Filmproduktion standen über 840.000 und für Strukturmaßnahmen standen über 660.000 Euro zur Verfügung. [3]

Das Budget des Filmfonds Wien wurde von der Stadt Wien im Jahr 2024 auf 13,5 Millionen Euro angehoben.[4]

Geschichte

Der Filmfonds Wien besteht in der jetzigen Form seit Beginn des Jahres 2000. Unter wechselnden Bezeichnungen existiert jedoch schon lange eine Filmförderung der Stadt Wien: Im November 1976 genehmigte die Wiener Landesregierung die Satzung des damaligen "Wiener Filmförderungsfonds" und sprach ihm eine eigene Rechtspersönlichkeit als gemeinnütziger Fonds zu.

1992, getragen von einer ersten Ausgliederungswelle in der öffentlichen Verwaltung, wurde der Fonds mit einem eigenen Domizil ausgestattet und vollzog eine Neuorientierung. Der "Wiener Filmförderungsfonds" wurde zum "Wiener Filmfinanzierungsfonds" und ab nun durch einen Geschäftsführer geleitet, der gleichzeitig die Position eines "Filmbeauftragten" der Stadt Wien inne hatte. Die ersten Finanzierungsrichtlinien wurden entwickelt, die Entscheidungen traf der Filmbeauftragte.

1999 wurde eine tiefgreifende Reform des Fonds beschlossen. Eine Arbeitsgruppe aus ExpertInnen der Branche entwickelte die neue Satzung des Fonds: Gewaltentrennung zwischen einer Geschäftsführung, einem Kuratorium (mit Aufsichtsratsfunktion) und einer unabhängigen Jury, in der keine österreichischen ProduzentInnen mehr über Anträge ihrer KollegInnen entscheiden sollten. Erstmals wurden ausländische ExpertInnen in die Jury berufen, das Kuratorium wurde mit österreichischen BranchenvertreterInnen besetzt. Die Position des Geschäftsführers wurde erstmals ausgeschrieben. Die Förderrichtlinien wurden den zeitgemäßen Anforderungen der Filmwirtschaft angepasst und erfuhren eine wesentliche Neuerung, nämlich die Einführung der Referenzfilmförderung.[5]

Förderkriterien

Gefördert werden Spielfilme für den Kinoeinsatz, Kinder-, Dokumentar- und Fernsehfilme. Die eingereichten Projekte werden nach ihrer kulturellen, künstlerischen und filmwirtschaftlichen Bedeutung für Wien beurteilt. Letztere wird am "Wiener Filmbrancheneffekt" gemessen: Mindestens 100 Prozent der gewährten Fördermittel müssen der Beschäftigung Wiener Filmschaffender, der Nutzung der Wiener Filminfrastruktur oder Wien als Drehort zugutekommen.[6]

Weblinks

Referenzen