Fremdenzimmerabgabe
Fremdenzimmerabgabe, Steuer auf Einnahmen aus gewerbsmäßiger Vermietung von Wohnräumen im Gebiet der Stadt Wien, beschlossen mit Gesetz vom 29. April 1920 und in der Folge (besonders hinsichtlich der Höhe der Besteuerung) mehrfach novelliert. Steuersenkungen wurden vor allem im Hinblick auf die Fremdenverkehrsförderung und Arbeitsplatzbeschaffung beschlossen, Nachlässe wurden seit 1927 auch für nachgewiesene Investitionen in bestimmter Höhe gewährt. Die Erträgnisse schwankten dementsprechend (1923: 3,5 Millionen Schilling, 1928: 4,9 Millionen Schilling, 1933: 2,0 Millionen Schilling).
Ersetzt durch die 1955 im Wiener Fremdenverkehrsförderungsgesetz, einem Landesgesetz, definierte Ortstaxe. Diese wird von der Magistratsabteilung 4 administriert. Der Ertrag wird in vollem Umfang dem Wiener Tourismusverband, einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Landes Wien, überwiesen.
Literatur
- Felix Czeike: Wirtschafts- und Sozialpolitik der Gemeinde Wien in der ersten Republik (1919 - 1934). Band 1. Wien: Verlag für Jugend und Volk (Wiener Schriften, 6), S. 89 ff.