Gegenhandler (Stadtgericht)
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Daten zum Begriff
Gegenhandler, Funktionär des Stadtgerichts, der als Gegengewicht zum Stadtrichter und als Vorläufer des späteren Untersuchungsrichters die Arretierten zu verhören hatte. Die Oberaufsicht über den Geschäftsgang des Stadtgerichts war zwischen dem Gegenhandler und dem Stadtrichter aufgeteilt.